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BGH, 19.05.1953 - 1 StR 42/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 1 StR 42/53
Sie hätte den Angeklagten daher insoweit freisprechen müssen (BGH 1 StR 35/50 vom 23.1.1951, NJW 1951 S 411 f Nr. 25). - BGH, 27.01.1953 - 2 StR 558/52
Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 1 StR 42/53
Die Strafvorschriften gegen den Bannbruch sind nach § 401 a Abs. 3 nur anzuwenden, soweit die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht ist; auch wenn sie gewerbs- oder bandenmässig begangen wird, gilt nichts anderes (BGHSt 4, 36).